2. April 2023
Wichtige Änderungen der VbF 2023:
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Einteilung in Gefahrenkategorien:
- Brennbare Flüssigkeiten sind in vier Gefahrenkategorien unterteilt, was die Einstufung gemäß der CLP-Verordnung erleichtert.
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Oberflurbehälter für Diesel:
- Es können nun auch größere Tanks Oberirdisch aufgestellt werden. Man ist nicht mehr mit 20.000 lt., wie bisher begrenzt. Dabei sind jedoch die Gefahrenabstände zu berücksichtigen.
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Gefahrenabstände:
- Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten jetzt spezifische Schutzabstände:
- Bis 40.000 Liter: Mindestens 3 Meter.
- Über 40.000 Liter: Mindestens 5 Meter.
- Diese Abstände berücksichtigen die spezifischen Anforderungen neuer Anlagen. Bestehende Anlagen können abweichenden Regelungen unterliegen, z. B. geringere Anforderungen für ältere Behälter mit kleinerem Volumen. (Ergänzung aus Novelle zur neuen VbF)
- Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten jetzt spezifische Schutzabstände:
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Bestimmungen für Tankanlagen:
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- Ältere Lagerbehälter (vor 1985) können bis 2029 genutzt werden, sofern sie zwei positive Dichtheitsprüfungen aufweisen. (Anpassung durch neue Novelle zur VbF)
- Die Überfüllsicherung der Tanks müssen nun jährlich durch ein Fachunternehmen geprüft werden. Mechanische Überfüllsicherungen bestehender Anlagen müssen nicht regelmäßig geprüft werden (Anpassung durch neue Novelle zur VbF).
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Übergangsfristen:
- Füllstellen und Abstellflächen müssen innerhalb von zehn Jahren an die neuen Abstandsregelungen angepasst werden.