Wichtige Änderungen durch die neue Verordnung für brennbare Flüssigkeiten VbF 2023

Wichtige Änderungen der VbF 2023:

  1. Einteilung in Gefahrenkategorien:

    • Brennbare Flüssigkeiten sind in vier Gefahrenkategorien unterteilt, was die Einstufung gemäß der CLP-Verordnung erleichtert.
  2. Oberflurbehälter für Diesel:

    • Es können nun auch größere Tanks Oberirdisch aufgestellt werden. Man ist nicht mehr mit 20.000 lt., wie bisher begrenzt. Dabei sind jedoch die Gefahrenabstände zu berücksichtigen. 
  3. Gefahrenabstände:

    • Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten jetzt spezifische Schutzabstände:
      • Bis 40.000 Liter: Mindestens 3 Meter.
      • Über 40.000 Liter: Mindestens 5 Meter.
    • Diese Abstände berücksichtigen die spezifischen Anforderungen neuer Anlagen. Bestehende Anlagen können abweichenden Regelungen unterliegen, z. B. geringere Anforderungen für ältere Behälter mit kleinerem Volumen. (Ergänzung aus Novelle zur neuen VbF)
  4. Bestimmungen für Tankanlagen:

    • Ältere Lagerbehälter (vor 1985) können bis 2029 genutzt werden, sofern sie zwei positive Dichtheitsprüfungen aufweisen. (Anpassung durch neue Novelle zur VbF)
    • Die Überfüllsicherung der Tanks müssen nun jährlich durch ein Fachunternehmen geprüft werden. Mechanische Überfüllsicherungen bestehender Anlagen müssen nicht regelmäßig geprüft werden (Anpassung durch neue Novelle zur VbF). 
  5. Übergangsfristen:

    • Füllstellen und Abstellflächen müssen innerhalb von zehn Jahren an die neuen Abstandsregelungen angepasst werden.